AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER UNOVISION GMBH

(Stand 02/2020)

 

 

1      PRÄAMBEL

1.1           Die Unovision GmbH, Am Hügel 12, 89233 Neu-Ulm („Unovision“) entwickelt für Ihre Kunden individuelle Social Media-Kampagnen („Kampagne“), und stellt Ihren Kunden zu Automatisierungszwecken verschiedene Softwarelösungen für Online-Dialogsysteme („Chatbot“), bspw. im Recruiting, zur Vereinbarung von Probefahrten oder auf der Suche nach Immobilien, zur Verfügung.

1.2           Zum Betrieb des jeweiligen Chatbot  überlässt Unovision, je nach gesonderter Vereinbarung mit dem Kunden, dem Kunden dezidierte Speicherkapazitäten auf speziell konfigurierten Servern („Hosting“).

1.3           Über Kampagne, Chatbot und Hosting (insgesamt „Setup“) hinaus erbringt Unovision dem Kunden gegenüber weitere Dienstleistungen, wie z.B. die regelmäßige Abstimmung und Optimierung von Kampagne und Chatbot, sowie die Anpassung der Kampagnen-Inhalte („Managed Service“).

 

 

2  GELTUNGSBEREICH

2.1           Für die Entwicklung der Kampagne, die Überlassung des Chatbot, das Hosting und den damit im Zusammenhang stehenden Managed Service (insgesamt „vertragliche Leistungen“) durch Unovision gelten zwischen dem Kunden und Unovision ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“).

2.2           Andere Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung, auch wenn Unovision ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Dies gilt auch, wenn Unovision auf derartige Bestimmungen ausdrücklich hingewiesen wurde.

2.3           Vorbehaltlich besonderer Vereinbarungen werden sämtliche Leistungen von Unovision auf der Grundlage dieser AGB erbracht. Diese AGB gelten als Rahmenvereinbarung auch für künftige Vertragliche Leistungen der Unovision gegenüber dem Kunden, ohne dass hierfür ein erneuter Hinweis im Einzelfall erforderlich ist.

 

 

3.     LEISTUNGEN VON UNOVISION

3.1          Unovision erbringt die vertraglichen Leistungen gemäß Vertragsangebot („Angebot“) der Unovision an den Kunden.

3.2          Unovision erbringt die vertraglichen Leistungen nach dem jeweiligen Stand der Technik. Unovision entwickelt die Software regelmäßig weiter und überlässt dem Kunden die jeweils aktuelle Version der Software. Miterfasst sind Funktionserweiterungen. Unovision behält sich vor, bestimmte Funktionen der Software zu verändern oder zu entfernen, wenn dies nach dem Stand der Technik und im Interesse der Gesamtheit der Softwarenutzer geboten erscheint. 

3.3          Unovision ist berechtigt, sich zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen der Hilfe Dritter (sog. Subunternehmer) zu bedienen.

3.4          Unovision ist berechtigt, die über die Software gewonnen Daten für eigene Geschäftszwecke zu nutzen (insbesondere zur Produktverbesserung), sofern die Daten vorab anonymisiert wurden, d.h. nicht mehr auf eine bestimmte Person zurückgeführt werden können und somit kein personenbezogenes Datum im Sinne der DS-GVO mehr sind.

3.5          Unovision räumt dem Kunden die für die Nutzung der Software gemäß dem Angebot notwendigen Befugnisse als einfaches Nutzungsrecht ein. Der Kunde ist ohne schriftliche Zustimmung von Unovision nicht berechtigt, die Software oder Teile davon an einen Dritten weiterzugeben oder einem Dritten die Nutzung zu ermöglichen.

 

 

4.     VERTRAGSBESTANDTEILE

4.1          Vertragsbestandteile für jede vom Kunden beauftragte Leistung sind das vom Kunden unterzeichnete Angebot von Unovision und diese AGB.

4.2          Bei Widersprüchen zwischen Bestimmungen dieser AGB und dem vom Kunden unterzeichneten Angebot von Unovision geht die individuelle Abrede den AGB vor.

 

 

5.     VERTRAGSSCHLUSS

5.1          Das Angebot der Unovision kann nur innerhalb der im Angebot angegebenen Bindungsfrist durch Rücksendung einer unterzeichneten Angebotsbestätigung angenommen werden. Maßgeblich ist der Zugang bei Unovision. Geht Unovision die unterzeichnete Angebotsbestätigung erst nach Ablauf der Bindungsfrist zu, gilt die verspätete Annahme als neues Angebot und bedarf der Annahme durch Unovision.

5.2          Auf offensichtliche Irrtümer (z. B. Schreib- und Rechenfehler) und Unvollständigkeiten im Angebot hat der Kunde zum Zwecke der Korrektur bzw. Vervollständigung vor Annahme hinzuweisen; ansonsten gilt der Vertrag als nicht geschlossen.

 

 

6.     PREISE

Die im Angebot angegebenen Preise sind bindend und verstehen sich als Nettopreise in Euro. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird in der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden Höhe (z.Zt. 19%) zusätzlich berechnet.

 

 

7.     ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

7.1          Der Fixbetrag für das Setup, wie unter Ziff. 1.3 beschrieben, ist zur Hälfte (50%) sofort nach Zugang der unterzeichneten Angebotsbestätigung bei Unovision (d.h. nach Auftragserteilung) und zur Hälfte (50%) nachdem die Abnahme durch entsprechende  Kommentierung des Kunden z.B. „Abnahme erfolgt“ oder ähnlich in das entsprechende Abnahmedokument in Google Docs erfolgt ist, fällig und jeweils ab Rechnungsstellung sofort und ohne Abzug zu zahlen.

7.2          Für die monatliche Vergütung des Managed Service (siehe Ziff. 1.3) gibt es aktuell zwei Zahlungsmethoden. Zum einen besteht die Möglichkeit eines monatlichen Festpreises („Pauschalpreis“), und zum anderen die Abrechnung auf Basis der gebuchten Bewerber Pakete („Paketpreis“).

 

7.2.1      Der Pauschalpreis ist nach erfolgter Abnahme (siehe Ziff. 7.1) durch den Kunden erstmalig fällig und ab Rechnungsstellung sofort und ohne Abzug zu zahlen. Ab dem zweiten Monat ist der Pauschalpreis jeweils zum 15. des Vormonats zur Zahlung fällig, spätestens bis zum 30. desselben. Beginnt der Vertrag während des laufenden Monats ist der Pauschalpreis voll zu zahlen. Im Zweiten Monat wird eine Gutschrift für die zuviel gezahlten Tage des vorherigen Kalendermonats anteilig gewährt und vom Pauschalpreis des 2. Monatsbeitrags abgezogen. Ist der Pauschalpreis für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, so wird dieser für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Pauschalpreises berechnet.

7.2.2      Der Paketpreis ist nach erfolgter Abnahme (siehe Ziff. 7.1) durch den Kunden erstmalig fällig und ab Rechnungsstellung sofort und ohne Abzug zu zahlen. Gebuchte Bewerber sind unabhängig von der Anzahl der tatsächlich gefundenen Bewerber zu 50% zu zahlen um die Kosten für die Anzeigenschaltung zu decken.

 

7.3          Für den Zeitpunkt der Zahlung ist in allen Fällen die Gutschrift auf dem Konto von Unovision maßgeblich.

7.4          Änderungen seiner Anschrift, seines Namens (Firma), seiner Rechtsform und/oder seiner Bankverbindung hat der Kunde Unovision unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

7.5          Solange der Fixbetrag für das Setup, und im Falle einer Entscheidung des Kunden für eine Abrechnung des Managed Service nach Pauschalpreis oder Paketpreis auch dessen erste angeforderte Bezahlung, nicht dem Konto von Unovision gutgeschrieben sind, ist Unovision berechtigt, die Live-Schaltung zurückzuhalten bzw. auszusetzen, bis die Zahlung vollständig erbracht ist.

 

 

8.     LIEFERTERMIN

Von Unovision angegebene Termine sind nur verbindlich, wenn dies im Einzelfall in Textform ausdrücklich vereinbart wurde.

 

 

9.     HAFTUNG

9.1          Unovision haftet unbeschränkt

              Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für die Verletzung von Leben,

Körper und Gesundheit,

              nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz sowie

              im Umfang einer von Unovision übernommenen Garantie.

 

9.2          Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (sog. Kardinalpflicht), ist die Haftung von Unovision der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.

9.3          Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Organe von Unovision.

9.4          Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Schäden im Sinne der vorstehenden Haftungsregelungen unverzüglich gegenüber Unovision schriftlich anzuzeigen oder von Unovision aufnehmen zu lassen, so dass Unovision möglichst frühzeitig informiert wird und gegebenenfalls gemeinsam mit dem Kunden Schadensminderung betreiben kann.

9.5          Unovision haftet dem Kunden nicht für den wirtschaftlichen Erfolg der vertraglichen Leistungen.

 

 

10.  MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN

10.1       Der Kunde arbeitet mit Unovision zusammen, um die Vertragsdurchführung zu gewährleisten. Insbesondere trägt der Kunde dafür Sorge, Unovision die zur Vertragsdurchführung notwendigen Daten, Texte, Links, Informationen, Bilder, Videos und/oder jegliche anderen Materialien („Kundenmaterialien“) entsprechend den von Unovision im Angebot dargestellten Anforderungen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Wenn der Kunde die Kundenmaterialien nicht rechtzeitig der Unovision zur Verfügung stellt, verlieren Termine und Kostenzusagen ihre Gültigkeit, und Unovision ist ohne Beeinträchtigung ihrer sonstigen Rechte berechtigt, dem Kunden daraus resultierende zusätzliche Kosten, basierend auf den aktuell gültigen Preisen, in Rechnung zu stellen.

10.2       Wenn der Kunde Unovision Kundenmaterialien zur Verfügung stellt, teilt er Unovision, sobald diese nicht mehr verarbeitet oder angepasst werden müssen, in Textform mit, ob diese Kundenmaterialien zerstört oder an den Kunden zurückgegeben werden sollen.

10.3       Der Kunde ist verpflichtet, die Software durch geeignete Maßnahmen vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte zu sichern.

10.4       Soweit Unovision Workshops-, Beratungs- oder Videodrehleistungen erbringt, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass die erforderlichen kundenseitigen Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere die erforderlichen Räumlichkeiten und Infrastruktur, Unterlagen und Personal bereitgestellt sind. Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nach Satz 1 nicht ordnungsgemäß, so verlängern sich die vertraglich vereinbarten Ausführungsfristen von Unovision entsprechend. Unovision kann den durch die Verzögerung verursachten Mehraufwand insbesondere für die verlängerte Bereitstellung des eigenen Personals oder der eigenen Sachmittel in Rechnung stellen.

 

 

11.  GARANTIE UND FREISTELLUNG

11.1       Der Kunde garantiert, dass er alle für seine Mitwirkungshandlungen nach Ziff. 11 erforderlichen Rechte besitzt und dass seine Handlungen weder Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Persönlichkeits- oder gewerbliche Schutzrechte) verletzen noch gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Soweit der Kunde Unovision Kundenmaterialien zur Einbindung in die Social Media Kampagne und/oder den Chatbot zur Verfügung gestellt hat, garantiert der Kunde darüber hinaus auch, dass die Kundenmaterialien keine Viren, Würmer, Trojaner oder sonstige Links, Programme oder Verfahren beinhalten, die das IT System oder einzelne Nutzer des IT Systems schädigen können.

11.2       Im Rahmen der Garantie gemäß Ziff. 12.1 stellt der Kunde Unovision von einer etwaigen Inanspruchnahme wegen des gemäß Ziff. 11.1 zur Verfügung gestellten Kundenmaterials durch Dritte vollumfänglich frei.

11.3       Weiter stellt der Kunde Unovision von der Haftung gegenüber Dritten oder gegenüber Mitarbeitern von Unovision für Schäden, die während der Erfüllung dieses Vertrags durch schuldhafte Handlungen oder Unterlassungen des Kunden entstanden sind, frei.

 

 

12.  GEISTIGES EIGENTUM

12.1       Der Kunde räumt Unovision an dem im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Verfügung gestellten Kundenmaterial i.S.v. Ziff. 11.1 ein einfaches und auf die Vertragslaufzeit begrenztes Nutzungsrecht ein, soweit dies zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist.

12.2       Die Rechte an der von Unovision im Rahmen des Vertragsverhältnisses durch Unovision zur Verfügung gestellten Software und anderen urheberrechtlich geschützten Werken oder Ergebnissen, die gewerblichen Schutzrechten zugänglich sind, verbleiben bei Unovision. Gleiches gilt für die Rechte an den im Rahmen des Vertragsverhältnisses erbrachten Leistungen der Unovision, die zur Entwicklung von Software oder anderen urheberrechtlich geschützten Werken oder zu Ergebnissen, die anderen gewerblichen Schutzrechten zugänglich sind, führen.

12.3       Sofern im Rahmen des Vertragsverhältnisses gemeinsame Leistungen von Unovision und dem Kunden zur Entwicklung von Software oder anderen urheberrechtlich geschützten Werken oder zu Ergebnissen, die anderen gewerblichen Schutzrechten zugänglich sind, führen, stehen die Ergebnisse und etwaige Schutzrechte allein Unovision zu, soweit sie dem Kunden nicht durch vertragliche Vereinbarung lizenziert sind.

 

 

13.  LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

13.1   Die Laufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem Angebot.

13.2       Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses zwischen Unovision und dem Kunden aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

13.3       Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

 

 

14.  VERTRAULICHKEIT SOWIE VERÖFFENTLICHUNG ALS REFERENZ

14.1       Die Parteien verpflichten sich, die Inhalte dieses Vertrages und die Tatsache seiner Existenz vertraulich zu behandeln, es sei denn, eine Partei ist zur Bekanntmachung aufgrund Gesetzes oder Rechtsvorschriften verpflichtet.

14.2       Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen vor oder bei der Vertragsdurchführung von der jeweils anderen Partei zugehenden oder bekannt werdenden vertraulichen Informationen (insbesondere Software, Unterlagen und sonstige Informationen), die rechtlich geschützt sind oder Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse enthalten oder als vertraulich bezeichnet sind, auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln, es sei denn, sie sind ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt. Ebenso gilt die Vertraulichkeitsverpflichtung nicht für Informationen, die auf Grund zwingender gesetzlicher Bestimmungen, rechtskräftiger gerichtlicher Entscheidung oder behördlicher Anordnung bekannt gegeben werden müssen. Die Parteien verwahren und sichern diese vertraulichen Informationen so, dass ein Zugang durch Dritte ausgeschlossen ist.

14.3       Jede Partei haftet der anderen Partei gegenüber für jeden Schaden der in Verbindung mit einer Verletzung dieser Verpflichtung zur Vertraulichkeit entsteht.

14.4       Unovision ist jedoch berechtigt, den Namen und das Logo des Kunden zu Marketing- und/oder Referenzzwecken in allen Medien (v.a. Print, Internet) zu verwenden. Hierfür räumt der Kunde Unovision ein einfaches Nutzungsrecht an seinen geistigen Eigentumsrechten ein. Dies gilt auch für neue Nutzungsarten, die erst in Zukunft bekannt werden.

 

 

15.  ABTRETUNGS- UND AUFRECHNUNGSVERBOT

15.1       Keine der Parteien ist berechtigt, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei Rechte oder Ansprüche aus diesem Vertrag abzutreten.

15.2       Soweit in diesem Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, ist keine der Parteien berechtigt, Forderungen, die ihr gemäß diesem Vertrag zustehen, gegen Forderungen einer anderen Partei nach diesem Vertrag aufzurechnen oder die Erfüllung einer Verpflichtung nach diesem Vertrag unter Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes zu verweigern, es sei denn, die Rechte oder Ansprüche der Partei, die ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht geltend macht, sind unbestritten oder durch eine rechtskräftige Entscheidung eines zuständigen Gerichts bestätigt worden.

 

 

16.  SCHLUSSBESTIMMUNGEN

16.1       Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.

16.2       Unovision behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Angabe von Gründen unter Beachtung des Schriftformerfordernisses gemäß Ziff. 16.1 zu ändern. Unovision wird dem Kunden die geänderten AGB spätestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten zusenden. Widerspricht der Kunde der Geltung der geänderten AGB nicht innerhalb von vier Wochen nach Zusendung in schriftlicher Form, so gelten die geänderten Bedingungen als vom Kunden angenommen.

16.3       Dieser Vertrag und seine Auslegung unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

16.4       Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten über Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag einschließlich seiner Wirksamkeit ist bei Verträgen mit Kaufleuten Memmingen.

16.5       Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer oder mehrerer Regelungen dieses Vertrages lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dieses Vertrages unberührt. Dasselbe gilt für den Fall, dass der Vertrag eine an sich notwendige Regelung nicht enthält. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke tritt die gesetzlich zulässige und durchführbare Regelung, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Regelung nach der Vorstellung der Parteien wirtschaftlich am nächsten kommt.